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   BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17   

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BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17 (https://dejure.org/2018,10685)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2018 - 7 C 1.17 (https://dejure.org/2018,10685)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 (https://dejure.org/2018,10685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zugang eines Redakteurs zu Informationen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der sogenannten RAF; Voraussetzungen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs; Einführung eines weiteren prozessualen Anspruchs in das Verfahren

  • rewis.io

    Verwerfung der Revision wegen unzulässiger Klageänderung im Revisionsverfahren; Informationszugang und presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; VwGO § 142 Abs. 1 ; IFG § 3
    Zugang eines Redakteurs zu Informationen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der sogenannten RAF; Voraussetzungen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs; Einführung eines weiteren prozessualen Anspruchs in das Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts stellt sich vielmehr als ein Vollendurteil dar, auch wenn es den anhängigen Streitgegenstand nicht voll erschöpft hat und insoweit wegen eines Verstoßes gegen § 88 VwGO fehlerhaft ist (BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 ).

    Wurde dagegen ein Anspruch - wie hier unterstellt - rechtsirrtümlich nicht beschieden, kann von einem Übergehen im Sinne des § 120 VwGO nicht gesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 ).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 7 C 18.14

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Nachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    Im verbleibenden Umfang hat er die Revision mit Urteil vom 25. Februar 2016 - 7 C 18.14 - (Buchholz 404 IFG Nr. 17) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    Vielmehr bestimmt sich das Ausmaß der berufungsgerichtlichen Überprüfung kraft der Dispositionsbefugnis der Prozessbeteiligten gemäß §§ 128, 129 VwGO nach dem vom Berufungsführer mit seinem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel; dieses ist - wie auch im Rahmen des § 88 VwGO - unter Berücksichtigung des gesamten Parteivorbringens zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 ).
  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 7.15

    Reichweite des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 EGRL 39/2004; presserechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    In seiner Revisionsbegründung hat der Kläger mit dem presserechtlichen Auskunfts- bzw. Einsichtsanspruch, der gegebenenfalls den konventionsrechtlichen Garantien aus Art. 10 EMRK genügen muss, (vor der Verfahrenstrennung) im Wege der objektiven Klagehäufung neben dem schon in der Vorinstanz verbeschiedenen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch einen weiteren prozessualen Anspruch in das Verfahren eingeführt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 - AfP 2016, 564 Rn. 2 ff. und - 7 C 13.15 - juris).
  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 13.15

    Geltendmachung eines auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    In seiner Revisionsbegründung hat der Kläger mit dem presserechtlichen Auskunfts- bzw. Einsichtsanspruch, der gegebenenfalls den konventionsrechtlichen Garantien aus Art. 10 EMRK genügen muss, (vor der Verfahrenstrennung) im Wege der objektiven Klagehäufung neben dem schon in der Vorinstanz verbeschiedenen informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch einen weiteren prozessualen Anspruch in das Verfahren eingeführt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 - AfP 2016, 564 Rn. 2 ff. und - 7 C 13.15 - juris).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 3 C 35.92

    Rücknahme einer Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    Auf die in § 143 VwGO aufgezählten Gründe ist die Verwerfung der Revision nicht beschränkt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - 3 C 35.92 - Buchholz 427.3 § 249 LAG Nr. 35 S. 4 = juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97

    Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 1.17
    Wird hiergegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt, wird grundsätzlich das wirkliche Klagebegehren insgesamt Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, ohne dass es eines "Heraufholens von Prozessresten" bedürfte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. November 1997 - 14 UE 4076/97 - juris Rn. 14; siehe auch Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO 4. Aufl. 2014, § 110 Rn. 21; Unger, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 110 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    b) Der Kläger macht mit dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch einen weiteren prozessualen Anspruch geltend; statthaft ist insoweit die allgemeine Leistungsklage (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 - AfP 2016, 564 Rn. 2 ff. und vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 15 A 3070/15

    Auskunftsklage gegen Bundesamt für Verfassungsschutz teilweise erfolgreich

    vgl. zum parallel zu bewertenden Verhältnis zwischen einem Anspruch nach dem IFG und dem presserechtlichen Auskunftsanspruch: BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 -, juris Rn. 13, und vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 -, juris Rn. 3 ff.; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2018 - 15 A 2147/13 -, juris Rn. 70.
  • VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 616/18

    Bürgermeisterabwahl

    Ist der Kläger bei der Fassung des Klageantrages anwaltlich - d.h. qualifiziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2018, Az.: 7 C 1/17, juris-Abfrage Rn. 18) - vertreten worden, kommt der Antragsformulierung gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu (BVerwG, Urteil vom 9. April 2014, Az.: 8 C 50/12, BVerwGE 149, S. 265 = juris-Abfrage Rn. 17 = BeckRS 2014, 52965).

    Da der Kläger anwaltlich, d.h. qualifiziert im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (Az.: 7 C 1/17, juris Rn. 18, s.o.) vertreten war und in der mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2018 auch in Anbetracht des von der Kammer unterbreiteten, auf der Aufstellung seitens der Beklagten (Schriftsatz vom 1. Februar 2018, S. 142 der Gerichtsakte, Band I) der bis zum Ende der Wahlperiode zustehenden Versorgungsbezüge beruhenden Vergleichsvorschlags keine - insbesondere die Höhe der ihm seiner Meinung nach zustehenden Versorgungsbezüge definierte Anträge wie nunmehr in der Berufungsbegründungsschrift - gestellt hat, vermag der Senat von einem Verstoß gegen § 88 VwGO ebenso wenig auszugehen.

    Das Oberverwaltungsgericht - im vorliegenden Fall der Hessische Verwaltungsgerichtshof - prüft nach § 128 Satz 1 VwGO im Rahmen der Dispositionsbefugnis der Beteiligten (BVerwG, 7 C 1/17, Juris- Abfrage Rn. 19) den Streitfall im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht.

    An dieser Bewertung des Streitgegenstands ist auch dann festzuhalten, wenn zu Gunsten des betreffenden Klägers unterstellt wird, dass sein Vorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu einem weiteren Verständnis seines Begehrens Anlass gegeben hat (vgl. BVerwG, 7 C 1/17, juris-Abfrage Rn. 16 und 18 zu der in dieser Hinsicht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung behandelten Problematik "Heraufholen von Prozessresten", unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1997, Az.: 14 UE 4076/97, juris-Abfrage Rn. 14; statt vieler in der Kommentarliteratur: Wysk, VwGO, 3. Auflage, § 110 VwGO Rn. 11).

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit,

    Über diese Gründe hinaus ist die Prüfung auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels in vollem Umfang zu erstrecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - 15 A 2147/13

    Unterlage Vorgang Entstehen einer Unterlage

    vgl. zum parallel zu bewertenden Verhältnis zwischen einem Anspruch nach dem IFG und dem presserechtlichen Auskunftsanspruch: BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 7 C 1.17 -, juris Rn. 13, und vom 3. Mai 2016 - 7 C 7.15 -, juris Rn. 3 ff.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2018 - 2 LA 1584/17

    Begründete Furcht; EuGH; Flüchtling; Flüchtlingsschutz; Prognosemaßstab;

    In diesem Fall hätte sich die Klägerin gemäß §§ 118, 119 VwGO um eine Berichtigung von Rubrum und Tatbestand bemühen und anschließend einen Antrag auf Urteilsergänzung gemäß § 120 VwGO stellen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.03.2018 - 7 C 1.17 -, juris Rn. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 120 Rn. 4).
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